Schweigepflicht
Als eidg. anerkannte Psychotherapeutin unterliege ich der Schweigepflicht und muss für den Fall der Auskunftserteilung an Kostenträger oder familiäre Bezugspersonen von dieser Schweigepflicht schriftlich durch den/die Patienten/in entbunden werden.
Die Schweigepflicht gilt grundsätzlich gegenüber jedem!
KrankenkasseDa ich als kantonal zugelassene Psychotherapeutin tätig bin, wird die Psychotherapie auf Anordnung eines Arztes /
einer Ärztin von der Grundversichrung übernommen.
Bezüglich Selbstbehalt und Franchise gelten die üblichen Bestimmungen der Grundversicherung.